Prüfung von Lagersystemen nach
DGUV I 208-061 und DIN EN 15095
Ihr Lagersystem muss gewartet oder geprüft werden nach der DGUV I 208-061 (DGUV R 108-007) / DIN EN 15095 ?
Wie oft müssen Paternoster Lagerlifte geprüft werden?
In der Regel müssen Lagerpaternoster und vertikale Umlaufregale mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden. Grundlage dafür sind die DGUV Information 208‑061, die DIN EN 15095 sowie die Betriebssicherheitsverordnung.
Wer darf die Prüfung durchführen?
Die Prüfung darf nur durch eine befähigte Person bzw. sachkundige Prüfer durchgeführt werden. Diese müssen über entsprechende Fachkenntnisse, Erfahrung mit automatisierten Lagersystemen sowie Kenntnisse der geltenden Normen verfügen.
Welche Anlagen fallen unter die DIN EN 15095?
Die DIN EN 15095 gilt für automatisierte vertikale Lagersysteme, insbesondere:
Typische Beispiele sind Systeme von Hänel, Kardex oder Megamat.
Was passiert, wenn keine regelmäßige Prüfung erfolgt?
Wenn die vorgeschriebene Prüfung nicht durchgeführt wird, kann dies zu:
führen. Daher sollten Prüfintervalle unbedingt eingehalten und dokumentiert werden.
Wird nach der Prüfung ein Prüfprotokoll erstellt?
Ja. Nach der Prüfung erhalten Betreiber eine Dokumentation mit Prüfbericht und ggf. Mängelliste. Diese Unterlagen dienen als Nachweis gegenüber Behörden, der Berufsgenossenschaft und internen Arbeitsschutzverantwortlichen.
Können auch ältere Anlagen geprüft werden?
Ja. Auch ältere Lagerpaternoster oder Umlaufregale, beispielsweise von Hänel, Kardex oder Megamat, können und müssen geprüft werden. Dabei wird insbesondere der technische Zustand bewertet und geprüft, ob die Anlage weiterhin sicher betrieben werden kann.
Warum ist die regelmäßige Prüfung wichtig?
Eine regelmäßige Prüfung verhindert Unfälle, Produktionsausfälle und hohe Reparaturkosten. Gleichzeitig stellt sie sicher, dass Ihr Unternehmen die gesetzlichen Arbeitsschutzvorgaben in Deutschland und der Schweiz erfüllt.
Was ist der Unterschied zwischen einer Wartung und einer Prüfung?
Die Wartung dient der Instandhaltung und Funktionsfähigkeit (z. B. Abschmieren von Ketten, Justierung der Steuerung). Die Prüfung (Regalinspektion) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitskontrolle durch eine befähigte Person. Dabei wird dokumentiert, ob die Anlage den aktuellen Sicherheitsanforderungen entspricht. Wir empfehlen, beide Termine zu kombinieren, um Zeit und Kosten zu sparen.
Muss die Prüfung zwingend vom Original-Hersteller (z. B. Hänel, Kardex) durchgeführt werden?
Nein. Die DGUV Prüfung darf von jeder „befähigten Person“ durchgeführt werden, die über die notwendige Fachkenntnis verfügt. Wir prüfen herstellerunabhängig und markenübergreifend. Das hat für Sie den Vorteil, dass wir auch Mischlager mit verschiedenen Fabrikaten (Hänel, Kardex, Megamat etc.) in einem Termin prüfen können.
Muss der Betrieb während der Prüfung eingestellt werden?
In der Regel nicht. Die Prüfung erfolgt bei laufendem Betrieb. Unsere Techniker benötigen lediglich kurzzeitig Zugang zu den Entnahmestellen und den Revisionsöffnungen. Wir planen die Prüfung so ein, dass Ihre internen Logistikabläufe so wenig wie möglich gestört werden.
Wie lange dauert eine Inspektion pro Gerät im Durchschnitt?
Die Dauer hängt von der Größe und dem Zustand der Anlage ab. Für einen Standard-Lagerpaternoster oder vertikalen Lagerlift sollten Sie etwa 1,5 bis 3 Stunden einplanen. Bei einer größeren Anzahl an Geräten am selben Standort reduziert sich der Zeitaufwand pro Gerät durch entfallende Rüstzeiten.
Beinhaltet die Prüfung auch die elektrische Sicherheit (DGUV Vorschrift 3)?
Die Regalprüfung nach DGUV I 208-061 konzentriert sich auf die Mechanik und Sicherheitseinrichtungen. Da Paternoster und Lifte jedoch elektrische Betriebsmittel sind, ist eine zusätzliche Prüfung nach DGUV V3 (ehemals BGV A3, UVV-Prüfung) gesetzlich vorgeschrieben. Wir bieten an, beide Prüfungen im Paket durchzuführen, um die Rechtssicherheit Ihrer Anlage vollständig abzudecken.
Was passiert, wenn bei der Prüfung Mängel festgestellt werden?
Mängel werden in Stufen eingeteilt (z. B. grüne, orange oder rote Gefahrenstufe). Bei geringfügigen Mängeln kann der Betrieb weiterlaufen. Bei sicherheitskritischen Defekten (Stufe Rot) muss die Anlage sofort stillgelegt werden.
Können auch umgebaute oder gekürzte Lagersysteme geprüft werden?
Ja, sofern der Umbau fachgerecht durchgeführt und dokumentiert wurde. Bei wesentlichen Änderungen an der Anlage (z. B. Kürzungen oder Standortwechsel) ist eine erneute Prüfung vor der Wiederbetriebnahme zwingend erforderlich, um sicherzustellen, dass die Statik und die Sicherheitseinrichtungen weiterhin korrekt funktionieren.