Ihr Lagersystem muss gewartet oder geprüft werden nach der DGUV I 208-061 (DGUV R 108-007) / DIN EN 15095 ?
Automatisierte Lagersysteme wie Lagerpaternoster und Umlaufregale sind aus modernen Lager- und Logistikprozessen nicht mehr wegzudenken. Systeme der Hersteller Hänel, Kardex oder Megamat ermöglichen eine platzsparende, effiziente und ergonomische Lagerhaltung. Damit diese Anlagen dauerhaft sicher betrieben werden können, ist eine regelmäßige Prüfung, auch UVV-Prüfung (UVV = Unfallverhütungsvorschriften) genannt, gemäß DGUV Information 208‑061 (früher DGUV Regel 108‑007) sowie der DIN EN 15095 vorgeschrieben.
Unternehmen sind verpflichtet, ihre automatisierten Lagerlifte und Umlaufregale in regelmäßigen Abständen von einer befähigten Person prüfen zu lassen. Die Prüfung dient dem Schutz der Mitarbeiter, der Vermeidung von Anlagenstillständen sowie der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften im Arbeitsschutz.
Gesetzliche Grundlagen der Prüfung
Die sicherheitstechnische Kontrolle von Lagerliften und Umlaufregalen basiert auf mehreren Regelwerken:
- DGUV Information 208‑061 – Sicherheit von Lagereinrichtungen und -geräten
- DIN EN 15095 – Vertikale Umlaufregale und Lagerlifte
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Diese Vorschriften definieren, dass automatische Lagersysteme regelmäßig – in der Regel jährlich – geprüft werden müssen. Dabei wird sichergestellt, dass alle sicherheitsrelevanten Bauteile ordnungsgemäß funktionieren und keine Gefährdung für Mitarbeiter besteht.
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Die Prüfpflicht gilt insbesondere für automatisierte vertikale Lagersysteme, beispielsweise:
- Lagerpaternoster
- Vertikale Umlaufregale
- Vertikale Lagerlifte
- Automatische Kleinteilelager
Typische Anlagen stammen unter anderem von Herstellern wie:
- Hänel Lean-Lift und Hänel Rotomat
- Kardex Shuttle oder Kardex Megamat
- Megamat Umlaufregale und Megalifte
Diese Systeme arbeiten mit beweglichen Trägern, Antrieben und Sicherheitskomponenten und müssen deshalb regelmäßig auf ihre Funktion und Sicherheit überprüft werden.
Bei der sicherheitstechnischen Prüfung werden unter anderem folgende Punkte kontrolliert:
- Funktionsprüfung der Sicherheits- und Not-Aus-Einrichtungen
- Kontrolle von Antrieben, Ketten und Tragmitteln
- Überprüfung der Führungssysteme und Lagerträger
- Zustand von Schutzeinrichtungen und Lichtschranken
- Prüfung der elektrischen Sicherheit und Steuerung
- Kontrolle von Lastgrenzen und Tragfähigkeitskennzeichnungen
- Sichtprüfung auf Beschädigungen, Verschleiß oder Verformungen
Nach Abschluss der Prüfung wird eine Dokumentation bzw. ein Prüfprotokoll erstellt, das als Nachweis gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaften und Versicherungen dient.
Eine professionelle Prüfung Ihrer Hänel-, Kardex- oder Megamat-Lagersysteme bietet mehrere Vorteile:
- Erhöhung der Arbeitssicherheit im Lager
- Vermeidung von Unfällen und Ausfallzeiten
- Sicherstellung der gesetzlichen Konformität
- Verlängerung der Lebensdauer der Anlage
- Rechtssicherheit bei BG- oder Versicherungsprüfungen
Gerade bei intensiv genutzten Anlagen ist eine regelmäßige Inspektion entscheidend, um frühzeitig Verschleiß oder technische Defekte zu erkennen.
Wenn Sie an einem detaillierten Preis bzw. den Kosten für eine Lagersystem Prüfung nach DGUV I 208-061 / DIN EN 15095 interessiert sind, fordern Sie hierzu doch gleich ein unverbindliches Angebot einer Prüfung für Ihre Lagersysteme an.
Eine Lager Wartung erhält auf Dauer den Wert und vor allem die Funktion Ihrer Lagersysteme und sichert die Zuverlässigkeit der Geräte.
Gerne beraten wir auch in diesem Arbeitsschritt und weisen auf technische Neuerungen hin, wodurch so mancher Arbeitsablauf optimiert werden kann.
Fordern Sie doch gleich ganz unverbindlich ein Angebot einer Wartung für Ihre Lagersysteme an.
Diese Regeln konkretisieren oder erläutern staatliche Arbeitsschutzvorschriften bzw. Unfallverhütungsvorschriften oder sie enthalten Lösungen, die der Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit erleichtern.
Die aktuelle DGUV I 208-061 Information finden Sie im Internet oder bei der BG Berufsgenossenschaft / DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)
Unsere DGUV I 208-061 / EN15095 Prüfungen erstrecken sich auf den gesamten Süden von Deutschland sowie die Schweiz und Österreich.
Besonders in den Großräumem von Stuttgart, Karlsruhe, Heilbronn, Nürnberg, München, Frankfurt, Freiburg, Offenburg, Ulm bzw. dem Schwarzwald bis zum Bodensee sowie in Basel, Zürich und Bern führen wir Prüfungen nach DGUV I 208-061 schon über viele Jahre durch.
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In der Regel müssen Lagerpaternoster und vertikale Umlaufregale mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden. Grundlage dafür sind die DGUV Information 208‑061, die DIN EN 15095 sowie die Betriebssicherheitsverordnung.
Die Prüfung darf nur durch eine befähigte Person bzw. sachkundige Prüfer durchgeführt werden. Diese müssen über entsprechende Fachkenntnisse, Erfahrung mit automatisierten Lagersystemen sowie Kenntnisse der geltenden Normen verfügen.
Die DIN EN 15095 gilt für automatisierte vertikale Lagersysteme, insbesondere:
- Lagerpaternoster
- Vertikale Umlaufregale
- Vertikale Lagerlifte
- automatische Kommissioniersysteme
Typische Beispiele sind Systeme von Hänel, Kardex oder Megamat.
Wenn die vorgeschriebene Prüfung nicht durchgeführt wird, kann dies zu:
- Haftungsrisiken für Betreiber
- Problemen mit der Berufsgenossenschaft
- Versicherungseinschränkungen
- erhöhtem Unfallrisiko
führen. Daher sollten Prüfintervalle unbedingt eingehalten und dokumentiert werden.
Ja. Nach der Prüfung erhalten Betreiber eine Dokumentation mit Prüfbericht und ggf. Mängelliste. Diese Unterlagen dienen als Nachweis gegenüber Behörden, der Berufsgenossenschaft und internen Arbeitsschutzverantwortlichen.
Ja. Auch ältere Lagerpaternoster oder Umlaufregale, beispielsweise von Hänel, Kardex oder Megamat, können und müssen geprüft werden. Dabei wird insbesondere der technische Zustand bewertet und geprüft, ob die Anlage weiterhin sicher betrieben werden kann.
Eine regelmäßige Prüfung verhindert Unfälle, Produktionsausfälle und hohe Reparaturkosten. Gleichzeitig stellt sie sicher, dass Ihr Unternehmen die gesetzlichen Arbeitsschutzvorgaben in Deutschland und der Schweiz erfüllt.
Die Wartung dient der Instandhaltung und Funktionsfähigkeit (z. B. Abschmieren von Ketten, Justierung der Steuerung). Die Prüfung (Regalinspektion) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitskontrolle durch eine befähigte Person. Dabei wird dokumentiert, ob die Anlage den aktuellen Sicherheitsanforderungen entspricht. Wir empfehlen, beide Termine zu kombinieren, um Zeit und Kosten zu sparen.
Nein. Die DGUV Prüfung darf von jeder „befähigten Person“ durchgeführt werden, die über die notwendige Fachkenntnis verfügt. Wir prüfen herstellerunabhängig und markenübergreifend. Das hat für Sie den Vorteil, dass wir auch Mischlager mit verschiedenen Fabrikaten (Hänel, Kardex, Megamat etc.) in einem Termin prüfen können.
In der Regel nicht. Die Prüfung erfolgt bei laufendem Betrieb. Unsere Techniker benötigen lediglich kurzzeitig Zugang zu den Entnahmestellen und den Revisionsöffnungen. Wir planen die Prüfung so ein, dass Ihre internen Logistikabläufe so wenig wie möglich gestört werden.
Die Dauer hängt von der Größe und dem Zustand der Anlage ab. Für einen Standard-Lagerpaternoster oder vertikalen Lagerlift sollten Sie etwa 1,5 bis 3 Stunden einplanen. Bei einer größeren Anzahl an Geräten am selben Standort reduziert sich der Zeitaufwand pro Gerät durch entfallende Rüstzeiten.
Die Regalprüfung nach DGUV I 208-061 konzentriert sich auf die Mechanik und Sicherheitseinrichtungen. Da Paternoster und Lifte jedoch elektrische Betriebsmittel sind, ist eine zusätzliche Prüfung nach DGUV V3 (ehemals BGV A3, UVV-Prüfung) gesetzlich vorgeschrieben. Wir bieten an, beide Prüfungen im Paket durchzuführen, um die Rechtssicherheit Ihrer Anlage vollständig abzudecken.
Mängel werden in Stufen eingeteilt (z. B. grüne, orange oder rote Gefahrenstufe). Bei geringfügigen Mängeln kann der Betrieb weiterlaufen. Bei sicherheitskritischen Defekten (Stufe Rot) muss die Anlage sofort stillgelegt werden.
Ja, sofern der Umbau fachgerecht durchgeführt und dokumentiert wurde. Bei wesentlichen Änderungen an der Anlage (z. B. Kürzungen oder Standortwechsel) ist eine erneute Prüfung vor der Wiederbetriebnahme zwingend erforderlich, um sicherzustellen, dass die Statik und die Sicherheitseinrichtungen weiterhin korrekt funktionieren.